4.2.2. In der "Stellungnahme" vom 17. Juni 2021 nimmt der kantonale Schätzer dazu wie folgt Stellung: "D._____ bbb (Aufteilung Beleg Nr. 6, Einsprache Beilage 3/4) Gemäss dem Beilageblatt wurde im Bereich der bisherigen Böschung kein Abzug gewährt. Diese wurde komplett mit neuen Stützmauern und ebenen Flächen umgestaltet. In der Aufteilung wurde deren Investitionsanteil an der gesamten Rechnung mit 52% ausgewiesen.