"Erdarbeiten, I 33% (Rasen bei Umgestaltung) / U 67% (Rasen an gleicher Lage Rasenfläche, I 33% / U 67% (dito Erdarbeiten)" 4.2. 4.2.1. In der Einsprache vom 21. März 2020 (recte: 20. Mai 2020) führen die Rekurrenten das Folgende aus: "Gemäss Bericht kant. Steueramt wären 48% abzugsfähig d.h. CHF 7'477 Die Reduktion von 52% ist willkürlich und falsch. Rasenfläche Gemäss der Rechnung D._____ wurden 148.11 m2 Rasenfläche nach den Arbeiten wieder bepflanzt. Der kantonale Schätzer reduziert diese Fläche um 33% = 48.87 m2 (Rasen bei Umgestaltung). -6-