Eine verfahrensrechtliche Verletzung, welche die (nochmalige) Rückweisung der vorliegenden Angelegenheit an die Steuerkommission Q._____ zur Folge hätte, ist nicht ersichtlich. 4. 4.1. Der Schätzer der Sektion Grundstückschätzungen des Kantonalen Steueramtes hat am 5. November 2018 die Liegenschaft am [...] in Q._____ besichtigt und anschliessend mit Bericht vom 27. November 2018 eine "Aufteilung Liegenschaftsunterhalt" vorgenommen. Betreffend die Rechnung "D._____ bbb" im Gesamtbetrag von CHF 15'576.90 ist der Schätzer der Auffassung, dass sich der Investitionsanteil auf 52 % und der Unterhaltsanteil auf 48 % belaufen. Er geht dabei von folgendem aus: