9. Den Einspracheentscheid vom 12. Dezember 2023 (Zustellung am 18. Dezember 2023) haben A._____ und B._____ mit unter Berücksichtigung der Gerichtsferien rechtzeitigem Rekurs vom 29. Januar 2024 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellen das folgende Rechtsbegehren: "1. In Gutheissung des Rekurses sei der Einsprache-Entscheid der Steuerkommission der Gemeinde Q._____ vom 12. Dezember 2023 aufzuheben und die Einsprache vom 21. März 2020 (recte 20. Mai 2020) gutzuheissen, unter Kosten und Entschädigungsfolge."