6. Mit Urteil vom 21. September 2023 hat das Spezialverwaltungsgericht den Einspracheentscheid vom 7. Juni 2022 aufgehoben und die Angelegenheit -3- zur nochmaligen Durchführung des Einspracheverfahrens an die Steuerkommission Q._____ zurückgewiesen. 7. Am 12. Dezember 2023 wurde eine Einspracheverhandlung durchgeführt. 8. Mit Entscheid vom 12. Dezember 2023 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.