3. Am 17. Juni 2021 hat die Sektion Grundstückschätzungen des Kantonalen Steueramtes die von ihr am 27. November 2018 vorgenommene Aufteilung der Liegenschaftskosten überprüft. Diese Stellungnahme wurde A._____ und B._____ am 15. Juli 2021 zur Kenntnisnahme zugestellt. A._____ hat dazu mit Schreiben vom 16. August 2021 Stellung genommen und am 30. Oktober 2021 eine "Ergänzung zum Gegenbericht vom 16. August 2021" eingereicht. 4. Mit Entscheid vom 7. Juni 2022 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.