Danach betragen die Lebenshaltungskosten für den alleinstehenden Rekurrenten CHF 1'200.00 pro Monat und für seinen im Jahr 2021 12-jährigen Sohn CHF 600.00 pro Monat, insgesamt CHF 21'600.00 pro Jahr. - Das Einkommensmanko aus Vermögensvergleich ist praxisgemäss abzurunden (AGVE 2001 S. 208; SGE vom 20. März 2014 [3- RV.2012.212]), nicht aufzurunden.