Auch ist zu untersuchen, welcher Teil der Prämienverbilligung im Rahmen der Sozialhilfe an die Gemeinde geflossen ist (und wie dieser in die Sozialhilfe eingeflossen ist), welche Beträge an die Krankenkasse überwiesen wurden und inwiefern sich die Prämienbelastung des Rekurrenten dadurch verändert hat. - Bei den Berufskosten ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass diese lediglich für die tatsächliche Erwerbstätigkeit anfallen, nicht aber bezüglich der aus der Arbeitslosenversicherung erhaltenen Gelder. - Die Wohnungsmiete ist gemäss dem eingereichten Mietvertrag anzupassen. - 13 -