Ein Teil der Zahlungen erfolgte direkt an die Gemeinde, ein anderer an das Betreibungsamt S._____. Gewisse Gelder kamen aufgrund der Verrechnung mit einem Rückforderungsanspruch nicht zur Auszahlung. - Der Rekurrent hat im Jahr 2021 Sozialhilfe und eine individuelle Prämienverbilligung für die Krankenkasse bezogen, die in einem allfälligen Vermögensvergleich miteinzuberechnen sind.