14. Mai 2023 auf diese antworten, zu den vorgebrachten Argumenten und dem eingereichten Mietvertrag Stellung nehmen und erklären müssen, wieso diese Eingaben aus seiner Sicht nicht ausreichten, um den ungewissen Sachverhalt zu klären. Es hätte den Rekurrenten konkret zur Einreichung weiterer Unterlagen, z.B. der bereits in Aussicht gestellten Unterlagen des Betreibungsamtes oder sämtlicher Kontoauszüge, auffordern müssen. Dies hat das Gemeindesteueramt R._____ unterlassen und stattdessen eine weitere Aktenergänzung versandt, in der mit keinem Wort auf die aus seiner Sicht noch immer ausstehenden Dokumente der ersten Aktenergänzung eingegangen wurde.