4.3. 4.3.1. Im Rekursverfahren wiederholt der Rekurrent im Wesentlichen seine bisherigen Vorbringen und reicht zusätzliche Dokumente (insbesondere Kontoauszüge) ein. 4.3.2. Das Gemeindesteueramt R._____ hält in der Vernehmlassung an seiner bisherigen Position fest und weist insbesondere (erneut) auf den fehlenden Nachweis der tatsächlichen Lebenshaltungskosten hin.