4. 4.1. 4.1.1. Nach Einreichung der Steuererklärung 2021 am 24. August 2022 stellte das Gemeindesteueramt R._____ dem Rekurrenten mit Schreiben vom 18. April 2023 einen Vermögensvergleich zu und bat den Rekurrenten um Stellungnahme zu seinen Einkommensquellen, zur Schuldentilgung und zu den Lebenshaltungskosten. Im Vermögensvergleich wurde eine Mittelherkunft von CHF 37'544.00 und eine Mittelverwendung von CHF 44'800.00 berechnet, woraus ein Einkommensmanko von CHF 7'256.00 resultierte.