Daraus geht hervor, dass ein Telefonat zwischen dem Rekurrenten und dem Gemeindesteueramt R._____ stattgefunden hat, welches die Einreichung der Einsprache betraf. Die E-Mail mit der Einsprache im Anhang war vom Gemeindesteueramt R._____ sofort gelesen worden, was sich aus der zeitnahen Weiterleitung ergibt.