2.3. 2.3.1. Die Veranlagungsverfügung vom 17. August 2023 wurde dem Rekurrenten gemäss Sendungsverfolgung der Post am 18. August 2023 per A-Post Plus zugestellt. Dies wird vom Rekurrenten nicht bestritten. Die dreissigtägige Frist begann somit am 19. August 2023 zu laufen und endete am 18. September 2023 (da der 17. September 2023 als eigentlich dreissigster Tag ein Sonntag war). 2.3.2. Die Vorakten enthalten eine am 18. September 2023 um 16.16 Uhr innerhalb des Gemeindesteueramtes R._____ von der Sachbearbeiterin B._____ an die Leiterin des Gemeindesteueramtes C._____ weitergeleitete E-Mail. Bei der weitergeleiteten Nachricht handelte es sich -5-