2. 2.1. 2.1.1. Die Veranlagungsverfügung vom 17. August 2023 wurde dem Rekurrenten am 18. August 2023 zugestellt. Die Einsprache vom 17. September 2023 hat der Rekurrent als (unterzeichneten) Anhang mit E-Mail vom 18. September 2023 an das Gemeindesteueramt R._____ gesandt. Am 19. September 2023 hat der Rekurrent das Original der Einsprache bei der Gemeindeverwaltung S._____ persönlich abgegeben. 2.1.2. Mit Schreiben vom 6. November 2023 hat das Gemeindesteueramt R._____ dem Rekurrenten mitgeteilt, dass eine per E-Mail erhobene Einsprache ungültig sei. Die Abgabe der Einsprache im Original am 19. September 2023 sei einen Tag zu spät erfolgt. Deshalb seien Hinderungsgründe zu nennen.