7. Das Spezialverwaltungsgericht hat weitere Abklärungen beim Gemeindesteueramt R._____, beim Betreibungsamt S._____, bei der Gemeinde Q._____ sowie bei der Sozialversicherungsanstalt Aargau und der Öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau vorgenommen. -3- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2021. Massgebend für die Beurteilung ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).