4. Den Einspracheentscheid vom 28. November 2023 (Versand am 29. November 2023, Zustellung unbekannt) hat A._____ mit Rekurs vom 27. Dezember 2023 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt den Antrag, es sei auf die ermessensweise Aufrechnung von CHF 20'000.00 zu verzichten. Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt R._____ und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A._____ hat eine Replik erstattet.