Eine ausnahmsweise Heilung des Verfahrensfehlers im Rekursverfahren fällt ausser Betracht, zumal die Rekurrenten im Rekursverfahren zusätzliche Unterlagen zu den Vorgängen in R._____ eingereicht haben, die eine materielle Auseinandersetzung mit der Sache erfordern. 6.4. Vor diesem Hintergrund ist der Einspracheentscheid vom 20. November 2023 aufzuheben und die Angelegenheit ist zur Weiterführung des Ein- - 12 - spracheverfahrens an die Steuerkommission Q._____ zurückzuweisen. Aufgrund der Rückweisung entfällt eine materielle Beurteilung des Rekurses. Die mit dem Rekurs eingereichten Akten sind der Vorinstanz zur weiteren Bearbeitung zu übersenden.