sowie der ungenügenden Mitwirkung der Rekurrenten, die zwar stets reagierten, aber nur wenig sachdienliche Unterlagen beibrachten, nicht in der Lage, die Steuerfaktoren zweifelsfrei festzustellen. Deshalb war es richtig, dass sie anhand einer Vermögensvergleichsrechnung zu plausibilisieren versuchte, wie das Einkommen korrekt festzulegen war. Die Zusendung der Vermögensvergleichsrechnung an die Rekurrenten zur Stellungnahme im Rahmen der angedrohten Schlechterstellung im Einspracheverfahren war ebenfalls korrekt.