Die nach Ermessen veranlagten Steuerfaktoren bezogen sich jedoch nicht nur auf das gemäss AIA gemeldete Bankkonto und die weiterhin im Vermögen der Rekurrenten veranlagten Liegenschaften in R._____, sondern sahen eine zusätzliche ermessensweise Aufrechnung von CHF 58'000.00 als Einkommen vor. Diese Aufrechnung ergab sich aus einer Vermögensvergleichsrechnung, die den Rekurrenten ausweislich der Akten erstmals mit der Androhung der Schlechterstellung im Einspracheverfahren vom 27. Oktober 2023 vorgelegt worden war.