Die neu erstellte Vermögensvergleichsrechnung ergebe ein Einkommensmanko von CHF 60'998.00. Bei dieser Sachlage seien die Steuerfaktoren nicht feststellbar. Der bestehende Untersuchungsnotstand rechtfertige eine Ermessensveranlagung im Einspracheverfahren. Bis zum Fristablauf seien keine weiteren beweiskräftigen Unterlagen eingereicht worden. Vor diesem Hintergrund erhöhte die Steuerkommission Q._____ die Steuerfaktoren gemäss den in der Androhung der Schlechterstellung im Einspracheverfahren genannten Zahlen.