3.10. Mit der Androhung der Schlechterstellung im Einspracheverfahren fasste das Gemeindesteueramt Q._____ den Sachverhalt zusammen und kam zum Schluss, dass aufgrund des derzeitigen Aktenstandes eine teilweise Ermessensveranlagung vorzunehmen sei. Dabei wurde erstmals eine Vermögensvergleichsrechnung vorgelegt, die ein Einkommensmanko von CHF 60'998.00 auswies. Dies führte zu einer Aufrechnung von CHF 58'000.00. Zusätzlich wurden infolge der AIA-Meldung Bankguthaben -7-