3.9. In der Folge wurde im Rahmen einer E-Mail-Korrespondenz mit einem bevollmächtigten Vertreter eine weitere Fristerstreckung bis zum 31. August 2023 gewährt. Anlässlich persönlicher Vorsprachen reichte der Rekurrent anschliessend Unterlagen über die Saldierung eines R._____ Kontos im Jahr 2021, eine Bescheinigung zu den in der Erbmasse der verstorbenen Mutter des Rekurrenten enthaltenen Werten (Immobilien im Gesamtwert von EUR 1'251'854.12 und Bankguthaben von EUR 137'121.79; zu teilen mit der Schwester) sowie eine Rechnung über in R.__