3.6. Infolge einer Meldung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) vom 28. März 2023 im Rahmen des automatischen Informationsaustausches (AIA) wurde das Gemeindesteueramt Q._____ über ein per Ende 2021 bestehendes Bankguthaben des Rekurrenten von EUR 133'151.99 bei der C._____ in Kenntnis gesetzt. Dies wurde den Rekurrenten mit Schreiben vom 12. April 2023 mitgeteilt. Gleichzeitig wurden sie aufgefordert, Bankunterlagen der Jahre 2013 bis 2022 beizubringen, aus denen die Endjahressalden und die Kapitalerträge ersichtlich seien.