3. 3.1. Mit der Steuererklärung deklarierten die Rekurrenten ein steuerbares Einkommen von CHF 49'801.00 und ein steuerbares Vermögen von CHF 0.00. Da die Rekurrenten unter Ziffer 5.5 der Steuererklärung CHF 32'400.00 als übrige Einkünfte angegeben und mit dem handschriftlichen Vermerk "Verkauf Lieg. R._____ €. 30'000" ergänzt sowie R._____ Dokumente im Zusammenhang mit einer Übertragung von Liegenschaften eingereicht hatten, verlangte das Gemeindesteueramt Q._____ mit Schreiben vom 17. Februar 2022 zusätzliche Unterlagen zum Verkauf der Liegenschaft(en) in R._____.