10. Das Spezialverwaltungsgericht hat weitere Abklärungen beim Gemeindesteueramt Q._____ vorgenommen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2020. Massgebend für die Beurteilung des Rekurses ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG). 2. Mit Bezug auf den Antrag der Rekurrenten, die Verfahren 3-RV.2024.19 und 3-RV.aaa seien zusammenzulegen, ist festzuhalten, dass zwar in beiden Verfahren gleiche Rechtsfragen zu beurteilen sind. Die Sachverhalte unterscheiden sich jedoch. Der Antrag auf Vereinigung der Verfahren wird deshalb abgewiesen.