Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Mit Verfügung des Spezialverwaltungsgerichts vom 16. April 2024 wurde das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege vom 13. Februar 2024 abgewiesen. 7. Das Gemeindesteueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses. 8. A._____ und B._____ haben eine Replik erstattet. 9. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Akten des Verfahrens 3-RV.aaa betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2021 von A._____ und B._____ beigezogen.