" Rechtsbegehren 1. Es sei der Einsprache-Entscheid der Gemeinde Q._____, Abteilung Steuern, vom 20. November 2023 in Bezug auf die Veranlagung der Kantons- und Gemeindesteuern 2020 vollumfänglich aufzuheben. 2. Es seien die Kantons- und Gemeindesteuern 2020 neu gemäss den hier nachgewiesenen Steuerfaktoren und ohne pflichtgemässes Ermessen zu veranlagen und eine neue Veranlagung samt Steuerrechnung der Kantons- und Gemeindesteuern 2020 zuzustellen. -3- 3. Unter o/e Kostenfolge zulasten des Staates."