4. Mit Entscheid vom 20. November 2023 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab. Sie erhöhte das steuerbare Einkommen ermessensweise auf CHF 70'700.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 75'400.00) und setzte das steuerbare Vermögen auf CHF 87'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 336'000.00) fest. 5. Den Einspracheentscheid vom 20. November 2023 (Zustellung am 27. Dezember 2023) haben A._____ und B._____ mit Rekurs vom 26. Januar 2024 an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellen folgende