2. Gegen die Verfügung vom 24. Juni 2022 erhob A._____ mit Schreiben vom 4. Juli 2022 (Eingang) Einsprache. Er stellte sinngemäss den Antrag, der aus dem Verkauf der Liegenschaft in R._____ resultierende Betrag sei nicht als Einkommen zu werten. 3. Mit Schreiben vom 27. Oktober 2023 wurde A._____ und B._____ eine Schlechterstellung im Einspracheverfahren mit ermessensweiser Festsetzung der Steuerfaktoren angedroht. Gleichzeitig wurden A._____ und B._____ zur Stellungnahme aufgefordert.