mit der Frage zu befassen, wann der Käufer einer Liegenschaft in zeitlicher Hinsicht berechtigt ist, Liegenschaftsunterhaltskosten steuerlich zum Abzug zu bringen. Es hat dabei erwogen, dass sich diese Frage nicht losgelöst davon beantwortet lasse, wann die Steuerpflicht für den Liegenschaftsertrag beginne bzw. ende, und festgehalten, eine Anknüpfung an den Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Schaden sei dann gesetzeskonform und sachgerecht, wenn dieser mit dem Datum des öffentlich beurkundeten Kaufvertrags übereinstimme oder aufgrund einer gültigen Vereinbarung diesem nachfolge.