Die Käuferschaft wird von der Verkäuferschaft ausdrücklich ermächtigt, ab Vertragsunterzeichnung und damit vor dem Übergang von Nutzen und Schaden (15.01.2021) mit den erforderlichen Umbauarbeiten an der separaten 3-1/2-Zimmer-Wohnung zu beginnen. Die Verkäuferschaft gewährt der Käuferschaft hierfür vollen Zugang zu der 3 ½ Zim- mer-Wohnung auf dem Kaufsobjekt." -4-