3. 3.1. Die Rekurrenten erwarben mit Kaufvertrag vom 24. November 2020 die Liegenschaft R._____/aaa zum Preis von CHF 2'600'000.00. In dessen Ziffer "IV. Verschiedene Bestimmungen" wird das Folgende ausgeführt: "1. Antritt und Eigentumsübertragung 1.1. Die Käuferschaft tritt das Vertragsobjekt per 15.01.2021 in Nutzen und Schaden an, wobei die Zinspflicht noch bis zum 01.02.2021 ausschliesslich bei der Verkäuferschaft verbleibt.