3. Mit Entscheid vom 26. September 2024 wies die Steuerkommission R._____ die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 26. September 2024 (Zustellung am 2. Oktober 2024) hat A._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 28. Oktober 2024 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Er stellt die folgenden Anträge: "1. Das steuerbare und satzbestimmende Einkommen für die Kantons- und Gemeindesteuern 2021 sei unter Berücksichtigung der in 2020 gestellten Akontorechnungen von G._____ im Betrag von Fr. 24'000 sowie von E._____ GmbH von Fr. 5'843.45 festzusetzen.