1. Mit Verfügung vom 23. November 2023 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission R._____ für das Jahr 2021 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 316'300.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden anstelle der geltend gemachten Liegenschaftsunterhaltskosten von CHF 112'601.00 lediglich CHF 84'159.00 zum Abzug zugelassen. 2. Gegen die Verfügung vom 23. November 2023 erhoben A._____ und B._____ mit Schreiben vom 16. Dezember 2023 Einsprache. Die Steuerkommission R._____ ging vom sinngemäss gestellten Begehren aus, es seien die abzugsfähigen Liegenschaftsunterhaltskosten um CHF 28'442.00 zu erhöhen.