4.2. Obwohl die damalige Vertreterin der Rekurrenten die Steuerkommission Q._____ ausdrücklich auf diese Praxisänderung des Bundesgerichts hingewiesen hat und das Kantonale Steueramt an der "Aargauer Steuertagung 2023" im November 2023 daraus das "Fazit" gezogen hat, dass keine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung mehr vorgenommen wird, sondern nur noch eine Einzelbetrachtung nach objektiv-technischen Kriterien (vgl. "Aargauer Steuertagung 2023", Fragen aus dem Bereich Natürliche Personen), hat die Steuerkommission Q._____ dennoch eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung vorgenommen. Dies ist absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar.