Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2020. Massgebend für die Beurteilung sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV). 2. 2.1. Die Rekurrenten haben an ihrer an der R-Strasse 41 in S._____ gelegenen Liegenschaft die folgenden Arbeiten vornehmen lassen (vgl. "Baubeschreibung" vom 13. September 2019, S. 2): "Abbruch, Sanierung, Umbau des bestehenden Gebäudes zu drei Wohneinheiten samt Carport für insges. 6 PKW Abstellplätze, sowie einer Einfriedung strassenseitig." Die gesamten Kosten beliefen sich auf CHF 474'660.00.