2. Eventualiter: Der Einspracheentscheid vom 11. Dezember 2023 sei aufzuheben und die Sache sei zur Neubeurteilung der Abzüge für den Liegenschaftsunterhalt an die Steuerkommission zurückzuweisen. -3- 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Staates Aargau." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission Q._____ beantragt die Abweisung des Rekurses, das Kantonale Steueramt dessen Gutheissung. 6. Der Vertreter von A._____ und B._____ hat keine Replik erstattet. -4-