4. Den Einspracheentscheid vom 11. Dezember 2023 (Zustellung an die damalige Vertreterin am 12. Dezember 2023, an die Steuerpflichtigen am 14. Dezember 2023) haben A._____ und B._____ mit unter Berücksichtigung der Gerichtsferien rechtzeitigem Rekurs vom 16. Januar 2024 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellen die folgenden Anträge: "1. Das steuerbare Einkommen für die Steuerperiode 2020 sei auf CHF 0.00 (zu einem Satz von CHF 0.00) festzulegen. Das Vermögen sei unverändert mit CH 395'000.00 zum Satz von CHF 726'000.00 festzulegen.