2. Gegen die Verfügung vom 23. Mai 2023 erhob die damalige Vertreterin von A._____ und B._____ mit Schreiben vom 21. Juni 2023 Einsprache und stellte die folgenden Anträge: "1. Die definitive Steuerveranlagung 2020 vom 23.05.2023 sei aufzuheben. 2. Die eingereichte Steuererklärung 2022 (recte: 2020) mit den darin deklarierten effektiven Liegenschaftsunterhaltskosten für Land._____ sei zu akzeptieren respektive entsprechend anzupassen und neu zu veranlagen." 3. Mit Entscheid vom 11. Dezember 2023 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.