Das langjährige Brunnenmeisteramt für den Wasserverband und zwei Gemeinden sei ihm nicht wie vereinbart erst im Jahr 2020, sondern bereits schon im Jahr 2019 gekündigt worden. Die Vorinstanz sei nicht dazu berechtigt die Verluste pro 2019 von CHF 5'574.00 und pro 2020 von CHF 3'687.00 aufzuführen. Es sei unverändert Ziel, mit der selbständigen Tätigkeit und den übrigen Einkünften Gewinne zu generieren.