Im Jahr 2022 stünden einem Verlust von CHF 3'141.00 aus selbständiger Erwerbstätigkeit, Einnahmen aus Wertschriftenertrag und die Einmalvergütung der PV-Anlage, insgesamt CHF 12'760.00 gegenüber. Diese Beträge seien als Einkommen deklariert worden, weshalb sie Bestandteil der selbständigen Erwerbstätigkeit seien. Ab dem Jahr 2020 fehle unter "Position 1.2. Nebenerwerb" das Einkommen als Brunnenmeister von CHF 5'320.00, welches im Jahr 2019 auf CHF 4'808.00 reduziert worden sei. Das langjährige Brunnenmeisteramt für den Wasserverband und zwei Gemeinden sei ihm nicht wie vereinbart erst im Jahr 2020, sondern bereits schon im Jahr 2019 gekündigt worden.