In den Jahren 2021 bis 2023 seien Umsätze von CHF 4'527.00 bis CHF 7'236.00 erzielt worden. Den erzielten Umsätzen hätten Wareneinkäufe von CHF 2'191.00 bis CHF 4'231.00 gegenübergestanden. Eine Deckung der übrigen Kosten sei aufgrund der geringen Marge nicht möglich gewesen. Da die Arbeiten bewusst zu günstigen Bedingungen ausgeführt worden seien, stehe nicht der wirtschaftliche Erfolg, sondern die langjährige Kundenbeziehung während der gesamten bisherigen Tätigkeit im Vordergrund für die Aufrechterhaltung der Tätigkeit. Es fehle somit am objektiven Kriterium, weshalb der erzielte Verlust steuerlich nicht zum Abzug zugelassen werden könne.