3. Mit Entscheid vom 4. September 2024 hiess die Steuerkommission Q._____ die Einsprache teilweise gut und reduzierte das steuerbare Einkommen auf CHF 20'400.00. 4. Den Einspracheentscheid vom 4. September 2024 (Zustellung am 24. September 2024) haben A._____ und B._____ mit Rekurs vom 23. Oktober 2024 (Postaufgabe am selben Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen mit den Anträgen: "Meine Einkünfte und Verlust seien wie deklariert und beschrieben zu akzeptieren und umzusetzen." Auf die Begründung wird – soweit für den Entscheid erforderlich – in den Erwägungen eingegangen.