6.2. Das Kantonale Steueramt ist unstrittig zuständig für die Behandlung der Einsprache gegen die Veranlagungsverfügung 2021. Das Kantonale Steueramt hat im Einspracheverfahren denn auch schon diverse Untersuchungshandlungen vorgenommen und ist insofern auf die ihr unterbreitete Sache eingetreten. Eine formelle Rechtsverweigerung liegt deshalb nicht vor. 6.3. Nachfolgend ist weiter zu prüfen, ob der Vorinstanz eine Rechtsverzögerung vorzuwerfen ist.