4.9. 4.9.1. Mit Aktenergänzungsschreiben vom 28. Oktober 2024 verlangte das Kantonale Steueramt betreffend die Schwestergesellschaft C._____ AG ein vollständiges Aktienbuch, inklusive aller allfälligen Mutationen seit der Gründung am tt.mm. 2021 bis zum 31. Dezember 2021 mit den Namen der Aktionäre, Adressen und Quoten. Im gleichen Schreiben wurde mitgeteilt, dass nach Abschluss des Aktenergänzungsverfahrens eine Kontaktaufnahme zwecks Terminvereinbarung für eine Einspracheverhandlung und Zeugenbefragung erfolgen werde.