4.8. Das Kantonale Steueramt teilte der Vertreterin auf Anfrage hin mit E-Mail vom 16. September 2024 mit, dass sich nicht abschätzen lasse, wann mit einem Abschluss des Einspracheverfahrens 2021 zu rechnen sei. Der Fall sei komplex und bedürfe einer sorgfältigen Beurteilung. Das benötige seine Zeit. Die Ressourcen seien begrenzt; andere Fälle sowie Pendenzen zahlreich.