von CHF 82'888.00 (mangels eingereichter Rechnungsbelege), CHF 19'413.00 (Ankleide und Schrank für die Lebenspartnerin von A._____) sowie CHF 4'320.00 (Privatanteil Fahrzeug) aufgerechnet. Schliesslich wurden zufolge nicht nachgewiesener geschäftsmässiger Begründung (fehlende Rechnungsbelege) neun verbuchte Aufwände von insgesamt CHF 177'706.00 aufgerechnet. 4.3. Gegen die Veranlagungsverfügung vom 24. April 2024 erhob die vormalige Vertreterin der Rekurrentin mit Schreiben vom 22. Mai 2024 Einsprache. 4.4. Das Kantonale Steueramt lud die vormalige Vertreterin der Rekurrentin mit Schreiben vom 3. Juni 2024 zu einer Einspracheverhandlung auf den 17. Juni 2024 vor.