Gemäss Kaufvertrag vom tt.mm. 2021 wurde der Kaufpreis von CHF 13'800'000.00 in Höhe von CHF 2'800'000.00 durch Überweisung an die C._____ AG getilgt, und zwar für das Resultat einer Projektentwicklung und für eine Projektstudie, welch Letztere im Eigentum der C._____ AG sei (Vertragsziffern III. und IV.1b/2d). In der Abweichungsbegründung wird ausgeführt, dass zwischen der Gründung der Schwesterfirma C._____ AG durch A._____ und der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrags am tt.mm. 2021 nur sieben Tage liegen würden. In dieser Zeit habe die Schwesterfirma C._____ AG kein Projekt im Wert von CHF 2'800'000.00 ausarbeiten können.