1. Mit Verfügung vom 24. April 2024 wurde die H._____ AG vom Kantonalen Steueramt für das Jahr 2021 definitiv zu Kantons- und Gemeindesteuern von CHF 949'303.65 veranlagt. Der Veranlagung liegen diverse Abweichungen (Aufrechnungen) von der Selbstdeklaration zugrunde. 2. Gegen die Verfügung vom 24. April 2024 liess die H._____ AG mit Schreiben vom 22. Mai 2024 Einsprache erheben. 3. Mit Rechtsverzögerungs- / Rechtsverweigerungsbeschwerde vom 17. Oktober 2024 stellt die H._____ AG beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, folgende Rechtsbegehren: